Als ergotherapeutische Maßnahme kann vom Arzt verordnet werden: 

⦁ Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

⦁ Motorisch-funktionelle Behandlung

⦁ Psychisch-funktionelle Behandlung

⦁ Hirnleistungstraining

Bei Fragen zur Verordnung beraten wir Sie gerne. 

Des Weiteren bieten wir Präventions- und Gruppenangebote für Alten- und Pflegeeinrichtungen in Einzel- oder Gruppentherapie an. 

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Sofern keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt müssen Erwachsene in der Regel eine Zuzahlung von ca. 10% leisten. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich zuzahlungsbefreit.

Wir behandeln Klienten aller Krankenkassen und bieten unsere Behandlungen auch als Privatleistung an. Wenn Sie unsere Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können, kommen wir bei entsprechender Verordnung auch gerne zu Ihnen nach Hause.